Gesetzlich Versicherte:
Ihre Krankenkasse übernimmt bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung die Kosten für die Psychotherapie. Bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte zum Erstgespräch mit. Eine ärztliche Überweisung wird nicht benötigt.
Für privat Versicherte übernehmen die meisten privaten Krankenkassen die Kosten der Therapie ganz oder teilweise, je nach gewähltem Tarif => Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang diese psychotherapeutische Leistungen erstattet. Wenn Sie Beamtin / Beamter sind, übernimmt die Beihilfestelle auf Antrag und nach Durchführung eines Gutachterverfahrens die Kosten teilweise.
Die Abrechnung der therapeutischen Leistungen erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte**.
Eine Checkliste mit relevaten Fragen vor Aufnahme einer Psychotherapie finden Sie hier.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Therapie selbst zu bezahlen.
In diesem Fall erfolgt die Abrechnung der therapeutischen Leistungen ebenfalls nach GOP**.
** Bitte beachten Sie, dass ich bei Abrechnung auf Basis der GOP eine Honorarvereinbarung mit Ihnen abschließe werde, die für die probatorischen und psychotherapeutischen Einzelsitzungen einen Steigerungsfaktor von 2,7 festlegt.